Eine Mieterhöhung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist für Vermieter oft unverzichtbar, um die Kosten refinanzieren zu können. Doch welche Anforderungen müssen bei der Mieterhöhungserklärung erfüllt werden?
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 23.11.2022, Az. VIII ZR 59/21) entschieden, dass eine Einzelaufstellung aller Kosten nicht erforderlich ist. Entscheidend sei, ob die Erklärung für den Mieter nachvollziehbar und ein maßgeblicher Erkenntnisgewinn vorhanden ist.
In dem konkreten Fall hatte die Vermieterin die Gesamtkosten einer neuen Zentralheizungsanlage und Wärmedämmung angegeben, die Mieterin hielt die Erklärung aus formellen Gründen für unwirksam. Doch der BGH bestätigte die Wirksamkeit der Mieterhöhung und betonte, dass die Angabe der Gesamtkosten einer Modernisierungsmaßnahme ausreichend ist, um den Grund und Umfang der Mieterhöhung plausibel darzustellen.
Es ist jedoch wichtig, alle weiteren Anforderungen zur Mieterhöhungserklärung einzuhalten, um eine rechtssichere Mieterhöhung durchzuführen. Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei steht Vermietern bei allen Fragen rund um die Vermietung und Mieterhöhung kompetent zur Seite.