Fledermäuse auf der Terrasse? Gericht lehnt Mietminderung ab!

Mietinkasso, Urteile

Vermieter aufgepasst: Das Amtsgericht Starnberg hat entschieden, dass bei der Begegnung mit landesüblichen Tieren, auch mit ihren Exkrementen, in ländlichen Wohnlagen eine gewisse Toleranz erforderlich ist, solange keine messbare Minderung der Wohnqualität vorliegt.

Die Klage einer Familie aus Andechs, die bis zu 50 Fledermausköttel täglich auf ihrer Mietwohnungsterrasse zählte, wurde abgelehnt. Die Mieter forderten bauliche Maßnahmen zur Verschließung des Fledermausquartiers und eine Mietminderung. Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine messbare Minderung nur dann vorliegt, wenn durch bauliche Gegebenheiten die störenden Tiere erheblich vermehrt auftreten oder gezüchtet werden. In diesem Fall war dies nicht der Fall.

Eine Fledermausexpertin bestätigte, dass es sich nicht um eine Wochenstube mit großer Fledermauspopulation handelte und dass die Tiere unter Artenschutz stehen. Das Verschließen des Quartiers ist somit nicht ohne weiteres zulässig. Auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die minderjährigen Kinder konnte nicht bestätigt werden.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Vermieter nicht für jede Begegnung mit landesüblichen Tieren haftbar gemacht werden können. Eine fachkundige Beratung kann jedoch helfen, Konflikte zu vermeiden.

vermieterhelden helfen!

Benötigen Sie Unterstützung bei der Räumung eines Mieters?

Ihre Mieter zahlen nicht? Sie benötigen Ihre Wohnung zurück wegen Eigenbedarfs? Wenn Sie Mieter erfolgreich räumen lassen wollen, ist Hilfe von Profis entscheidend.

Die Anwälte von vermieterhelden.de bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation und prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung.

Damit Sie Ihr Eigentum schnellstmöglich zurückbekommen, reichen wir Ihre Räumungsklage innerhalb von 3 Werktagen bei Gericht ein. Versprochen!

Schnelle Räumungsklage

Ohne Verzögerungen: Wir reichen Ihre Räumungsklage in 3 Werktagen bei Gericht ein.

Kostentransparenz

Im Rahmen der Ersteinschätzung berechnen wir Ihnen stets die Gerichts- und Anwaltskosten.

Kostenerstattung

Wenn Sie gewinnen, muss der Mieter Ihnen Ihre Kosten erstatten.