Schimmel in der Mietwohnung ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern auch ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Doch wer trägt die Verantwortung für die Schimmelbildung?
In der Regel entsteht Schimmel durch Feuchtigkeit, die eine gewisse Zeit lang auf einem Nährboden verbleibt. Diese Feuchtigkeit kann sowohl von Außen als auch von Innen in die Wohnung gelangen. Es ist wichtig, dass die Feuchtigkeit regelmäßig gelüftet wird, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Bei einem Streitfall gibt es die sogenannte Gefahrenkreistheorie, die die Darlegungs- und Beweislast zwischen Mieter und Vermieter verteilt. Zunächst muss der Mieter das Vorhandensein von Schimmel in seiner Wohnung behaupten und beweisen. Dann muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt. Dies kann z.B. ein Feuchtigkeitseintrag von Außen oder eine bauphysikalische Besonderheit sein, die Schimmelbildung begünstigt.
Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter beweisen, dass sein Wohnverhalten nicht für den Schimmel verantwortlich ist. Dies ist jedoch oft sehr schwer zu beweisen und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es ist daher immer ratsam, bei Streitfällen auf eine systematische Analyse des Streitstoffs und die Einhaltung der Gefahrenkreistheorie durch das Gericht zu achten. In vielen Fällen wird ein gerichtlicher Sachverständiger zur Klärung der Streitfragen hinzugezogen.