Ein Mietverhältnis erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt. Beleidigungen können das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter erheblich beeinträchtigen und zur Kündigung führen. Insbesondere körperliche Angriffe oder schwere Beleidigungen durch einen Mieter stellen einen Kündigungsgrund dar.
In einem Gerichtsverfahren (Amtsgericht Rüsselsheim, Urt. v. 08.06.2022, Az.: 1 C 1046/21) wurde ein Mieter wegen Beleidigung fristlos gekündigt. Während des Rechtsstreits bezeichnete er seinen Vermieter per WhatsApp-Nachricht als „verlogenen verheuchelten Hurensohn“. Das Gericht sah hierin eine Beleidigung und bestätigte die ordentliche Kündigung wegen dieser Äußerung.
Beleidigungen durch den Mieter stellen eine Vertragspflichtverletzung dar und rechtfertigen eine fristlose oder ordentliche Kündigung. Die Bezeichnung als „Hurensohn“ wird als ehrverletzende und schwere Beleidigung betrachtet.
Werden Vermieter durch ihre Mieter beleidigt, ist dies daher häufig ein Grund, das Mietverhältnis zu kündigen. Gerade wenn die Beleidigungen schriftlich fixierte sind – bspw. wenn sie per E-Mail oder WhatsApp erfolgen – lässt sich eine Kündigung häufig rechtlich einfacher begründen.