Untervermietung ohne Einwilligung des Vermieters führt zur fristlosen Kündigung

Kündigung

Als Vermieter einer Wohnung ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Mieter die Wohnung nicht unerlaubt untervermietet.

Das Amtsgericht München hat aktuell einen Mieter dazu verurteilt, seine Untervermietung zu beenden und die Wohnung herauszugeben. Im Mietvertrag war klar geregelt, dass eine Untervermietung nur mit Einwilligung des Vermieters erlaubt ist.

Noch im Jahr 2009 hatte der Vermieter die teilweise Untervermietung an eine Mitbewohnerin genehmigt, doch später stellte er fest, dass die Wohnung auf verschiedenen Internetplattformen als Ferienwohnung angeboten wurde. Der Mieter behauptete zwar, er habe lediglich nach einem dauerhaften Mitbewohner gesucht, doch das Gericht stufte diese Behauptung als offenkundig unwahr ein. Der Text der Anzeigen richtete sich eindeutig an Touristen, die die Wohnung nur vorübergehend anmieten wollten.

Eine bewusste Verletzung des Vermieterinteresses führte zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter.

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