AG Hanau bestätigt Vermieterrecht auf fristlose Kündigung bei Bedrohungen

Kündigung, Urteile

Unmissverständliches Urteil sichert Vermieterrechte

Das Amtsgericht Hanau hat in einem klaren Urteil vom 22.05.2023 (Aktenzeichen 34 C 80/22 (14)) die Rechte der Vermieter bei ernsthaften Bedrohungen durch Mieter oder Mitbewohner gestärkt. Das Urteil stellt dabei klar, dass eine direkte Todesdrohung und das Einfordern eines Messers im Rahmen eines Konfliktes eine sofortige fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.

Bedrohungen führen zu fristloser Kündigung

In diesem konkreten Fall war es zu einer Eskalation im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Nutzung des dazugehörigen Gartens gekommen. Die Mieterin drohte dabei der Vermieterin mit dem Tod und verlangte von einer dritten Person, ihr ein Messer zu bringen. Dieses Verhalten bewertete das Amtsgericht als ausreichend, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Mieter trägt Kosten für rechtliche Beratung der Vermieterin

Zusätzlich zu der Rechtmäßigkeit der Kündigung wurde der Mieter auch zur Übernahme der Kosten für die rechtliche Beratung der Vermieterin verurteilt. Hierdurch wurde das Recht der Vermieter auf eine sichere und respektvolle Behandlung durch ihre Mieter unterstrichen.

Klare Botschaft an Mieter und Mitbewohner

Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an alle Mieter und Mitbewohner aus. Ungeachtet der eigentlichen Nutzung der Drohmittel oder der Identität des Drohenden ist ein solches Verhalten absolut inakzeptabel und kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gericht hat in dieser Entscheidung die Wichtigkeit der Sicherheit und des Wohlergehens der Vermieter in den Vordergrund gestellt.

Ein wichtiges Urteil für Vermieter

Dieses Urteil unterstreicht den Wert der Sicherheit und des Respekts im Umgang zwischen Vermieter und Mieter. Es zeigt deutlich auf, dass Vermieter nicht mit Bedrohungen oder gewalttätigen Verhaltensweisen umgehen müssen und stärkt damit die Rechte der Vermieter in entscheidender Weise.

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