Zwangsräumungen in Berlin: Ein Balanceakt zwischen Vermieterrechten und Mieterschutz

Gesetzgebung

Berlin ist wieder einmal im Fokus der mietrechtlichen Diskussionen. Justizsenatorin Felor Badenberg schlägt vor, bei anstehenden Zwangsräumungen eine verpflichtende mündliche Verhandlung einzuführen. Ein nobler Gedanke, aber was bedeutet das für Vermieter?

Mündliche Verhandlung: Ein zweischneidiges Schwert

Bislang ergeht ein Urteil ohne mündliche Verhandlung, wenn der Mieter sich „nicht rührt“ und also nicht mitteilt, dass er Einwände gegen die Klage hat. Badenberg argumentiert, dass Menschen in prekären Situationen ihren Briefkasten möglicherweise nicht mehr öffnen und daher wichtige Informationen verpassen könnten.

Das klingt menschlich nachvollziehbar, aber es stellt sich die Frage: Ist es fair gegenüber den Vermietern? Eine mündliche Verhandlung verlängert die – ohnehin schon häufig viel zu langen – Räumungsverfahren noch weiter und verursacht zusätzliche Kosten. Und was ist, wenn der Mieter trotzdem nicht erscheint?

Und selbst wenn der Mieter kommt: Ein Mieter der nicht mehr zahlt und sich um seine Angelegenheiten nicht mehr kümmert, hat in der Regel tiefgreifende persönliche Probleme, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben. Eine mündliche Verhandlung im Räumungsverfahren ändert daran nichts.

Neutralität der Justiz

Ein weiteres Pilotprojekt, das die persönliche Zustellung von Räumungsklagen durch Justizbedienstete vorsah, wurde von Badenberg kritisiert. Sie verwies auf die Neutralität der Justizangestellten und äußerte Bedenken, ob die Betroffenen tatsächlich Hilfsangebote in Anspruch nehmen würden.

Sozialämter als Retter in der Not?

Laut Badenberg könnten Sozialämter bei einer verpflichtenden mündlichen Verhandlung informiert werden, um Beratungsangebote für Betroffene anzubieten. Klingt gut, aber das erfordert keine mündliche Verhandlung. Tatsächlich können auch heute Jobcenter schon Kündigungen wegen Zahlungsverzuges erfolgreich abwehren, indem sie die Mietschulden ausgleichen und so die drohende Obdachlosigkeit verhindern.

Dies scheitert in der Praxis nur selten an der Bereitschaft der Vermieter das Mietverhältnis fortzusetzen, sondern daran, dass die Jobcenter viel zu langsam arbeiten. Wird die Miete nicht mehr gezahlt, kostet jeder Monat den Vermieter bares Geld – und viele Vermieter sind hierauf auch für ihren eigenen Lebensunterhalt angewiesen. Daher kann es sich kein Vermieter leisten, in dieser Situation monatelang darauf zu warten, dass das Jobcenter sich rührt und mitteilt, ob es nun die Mietschulden übernimmt oder nicht.

Wer wirklich etwas für betroffene Mieter tun will, setzt genau hier an: Mit mehr Personal und weniger Bürokratie in den Sozialämtern.

Fazit: Vermieter nicht aus den Augen verlieren

Während der Vorschlag der Justizsenatorin auf den ersten Blick humanitär erscheint, geht er an der Realität vorbei und birgt Risiken für Vermieter. Es ist wichtig, dass Vermieterrechte nicht untergraben werden, nur um politische Punkte zu sammeln oder populistische Maßnahmen zu ergreifen. Zwangsräumungen sind oft das letzte Mittel in einer Kette von Ereignissen, die auch für Vermieter belastend sind. Es ist wichtig, dass die Justiz beide Seiten neutral, fair und effizient behandelt nicht in die Rolle eines Sozialarbeiters schlüpft.

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