In München hat das Landgericht (LG) München I in einem bemerkenswerten Beschluss vom 08.02.2023 (Az. 14 T 1361/23) klargestellt: Eine sechsköpfige Familie muss sich umgehend nach einer Ersatzwohnung umsehen, sobald ersichtlich wird, dass die Kündigung ihrer Wohnung wirksam ist. Eine Verlängerung der Räumungsfrist wurde abgelehnt, da die Familie die Suche nach neuem Wohnraum zu spät intensivierte.
Vermieter im Recht: Ein starkes Signal gegen Trödelei
Diese Entscheidung unterstreicht eine wichtige Botschaft: Vermieter haben Rechte, die respektiert werden müssen. Die Familie wurde aufgrund nachhaltiger Störung des Hausfriedens außerordentlich gekündigt, ein schwerwiegender Grund. Trotz einer gewährten Räumungsfrist und der Möglichkeit zur Berufung begannen die Mieter erst nach Erlass des Berufungsurteils ernsthaft mit der Wohnungssuche. Dieses Verhalten wurde vom Gericht kritisch gesehen.
Rechtliche Klarheit: § 721 Abs. 3 ZPO im Fokus
Die Gerichtsentscheidung leuchtet ein: Der § 721 Abs. 3 ZPO lässt zwar Raum für Diskussionen über den Beginn der Wohnungssuche nach einer Kündigung, doch das LG München I positioniert sich klar. Vermieter können nicht ewig auf die Räumung ihrer Immobilien warten. Die Pflicht zur Suche nach Ersatzwohnraum beginnt oft schon mit dem Erhalt der Kündigung, besonders bei offensichtlichen Kündigungsgründen wie Zahlungsverzug.
Ein Appell an die Eigenverantwortung
Die Kritik des Gerichts an der Intensität der Wohnungssuche der Familie ist ein weiterer wichtiger Punkt. Zehn Bewerbungen in über sechs Monaten – das entspricht nicht der erwarteten Ernsthaftigkeit in einer solchen Lage. Das Argument, der Markt biete kaum geeignete Wohnungen für Großfamilien, wurde vom Gericht nicht als ausreichende Begründung akzeptiert.
Diese Entscheidung sollte als Weckruf dienen: Vermieter stehen oft im Schatten, wenn es um ihre Rechte und Interessen geht. Die Räumungsfrist ist ein sensibles Thema, und dieses Urteil betont die Notwendigkeit, dass Mieter ihrer Pflicht zur Wohnungssuche zeitnah und intensiv nachkommen müssen. Ansonsten dürfen sie mit einer Räumungsfrist nicht rechnen.