Vermietertipps: Wie Vermieter sich vor Mietnomaden schützen können

Vermietertipps

Mietnomaden sind ein Albtraum für jeden Vermieter: Sie zahlen oft weder Miete noch Kaution und hinterlassen nicht selten eine verwüstete Wohnung. Aber wie können Sie sich als Vermieter effektiv vor diesem Risiko schützen? Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihr Bauchgefühl – professionelle Mietnomaden können überzeugend lügen.

1. Bonitätsprüfung: Ein Muss für jeden Vermieter

Bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen, ist es unerlässlich, die Bonität Ihrer Mietinteressenten zu überprüfen. Bei Vermieterhelden bieten wir Ihnen hierfür gegen eine geringe Gebühr Auskunft aus öffentlichen Auskunfteien. So erfahren Sie frühzeitig von möglichen Zahlungsschwierigkeiten oder Privatinsolvenzen der Interessenten und können Ihre Mieter besser auswählen.

2. Mieterselbstauskunft: Einblick in die finanzielle Lage

Fordern Sie von Mietinteressenten immer eine Selbstauskunft an. Diese gibt Aufschluss über Einkommen, Vermögensverhältnisse und etwaige Privatinsolvenzen. Die Selbstauskunft hilft Ihnen nicht nur bei der Einschätzung der finanziellen Situation des Mieters, sondern dient auch dem Abgleich mit der Bonitätsprüfung. Und wenn Sie bei der Mieterselbstauskunft getäuscht werden, können Sie regelmäßig das Mietverhältnis alleine deswegen fristlos kündigen, ohne bspw. zwei Monate Mietausfall abwarten zu müssen.

3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters kann aufschlussreich sein. Doch Vorsicht: Manche Mietnomaden nutzen gefälschte oder sogar echte Bescheinigungen, die gut aussehen, aber nicht der Wahrheit entsprechen. Ein persönliches Gespräch mit dem Vorvermieter kann hier Klarheit schaffen.

4. Kaution als Sicherheit: Schlüsselübergabe erst nach Zahlung

Das Wohnungsmietrecht erlaubt es Mietern, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Dies ist bitter für Vermieter, denn selbst die volle Mietkaution ist fast immer zu gering, um auch nur die Mietausfälle abzudecken. Die erste Rate ist bereits bei Mietbeginn fällig (§ 551 Abs. 2 BGB).

Vermieterhelden-Methode: Verweigern Sie die Schlüsselübergabe, bis Sie die erste Rate der Mietkaution erhalten haben. Dies bietet Ihnen eine gewisse finanzielle Sicherheit und zeigt Ihnen, ob überhaupt Geld vorhanden ist. Eine besondere Regelung im Mietvertrag benötigen Sie dafür übrigens nicht.

5. Konsequentes Handeln: Zögern Sie nicht mit der Kündigung

Sollten Sie sich dennoch einen Mietnomaden eingefangen haben, handeln Sie schnell. Kündigen Sie das Mietverhältnis sofort, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, beispielsweise bei zweimonatigem Mietausfall oder bei Täuschungen im Rahmen der Mieterselbstauskunft. Zögern Sie nicht, eine Räumungsklage einzureichen, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht.

Vermieterhelden-Methode: Setzen Sie bei einer fristlosen Kündigung eine kurze Räumungsfrist von maximal 14 Tagen. Gibt der Mieter zu erkennen, dass er die Kündigung nicht akzeptiert oder nicht ausziehen will, müssen Sie die Räumungsfrist nicht abwarten, sondern können sofort Räumungsklage einreichen. Lassen Sie sich nicht vertrösten: Je früher Sie räumen können, desto geringer sind Ihre Mietausfälle und desto besser ist der Zustand der Wohnung nach der Räumung.

6. Strafanzeige: Ein notwendiger Schritt

Mietnomadentum kann strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere bei Eingehungsbetrug oder Sachbeschädigung. Zögern Sie daher nicht, nach erfolgter Räumung Strafanzeige zu erstatten. Auch wenn nicht jede Anzeige zum Erfolg führt, steigt mit jedem Fall das Risiko für die Täter, rechtlich belangt zu werden.

In der Welt der Vermietung gibt es keine Garantie dafür, dass jeder Mieter ein Traummieter ist. Aber durch sorgfältige Prüfung und schnelles Handeln können Sie das Risiko, Opfer eines Mietnomaden zu werden, erheblich verringern. Bleiben Sie wachsam, informiert und bereit zu handeln, um Ihre Immobilie und Ihr Investment zu schützen.

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