Räumungsklage in Sonderfällen

Ihr Fall passt in keine Schublade? Genau dafür sind wir da.

Der Mieter hat selbst gekündigt und zieht nicht aus, der frühere Partner wohnt ohne Vertrag weiter, nach einem Todesfall oder einer Zwangsversteigerung ist unklar, wer gehen muss: Auch ungewöhnliche Fälle enden mit einer Räumung. Schildern Sie uns die Lage – wir finden den Weg.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Auch ohne klassischen Kündigungsgrund
  • Klare Einschätzung der Chancen
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jayson und Jaysa vor einem großen Aktenschrank mit vielen Schubladen

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So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

Eine Vermieterin schildert ihren Fall entspannt am Smartphone

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Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
Formular ausfüllen, Rückruf annehmen.
Wir übernehmen
  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie in Sonderfällen wissen sollten

01

Fristen laufen auch hier.

Sonderkündigungsrechte gelten oft nur einen Monat ab Kenntnis. Warten Sie nicht ab.

02

Jeder Bewohner zählt.

Geräumt wird nur, wer im Urteil steht. Wir klären vorher, wer in der Wohnung lebt.

03

Nichts ist zu ungewöhnlich.

Seit über zehn Jahren bearbeiten wir Räumungen – auch die, die in kein Formular passen.

Jaysa hört der Vermieterin im Innenhof zu und macht sich Notizen

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
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Rechtliches im Überblick

Sonderfälle: die häufigsten Konstellationen

Je nach Lage gelten andere Regeln. Ein Überblick über die Fälle, die wir am häufigsten sehen:

Mieter hat selbst gekündigt

Mit dem Ende der Kündigungsfrist muss er die Wohnung zurückgeben (§ 546 BGB). Bleibt er, schuldet er Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB) – und wir klagen auf Räumung. Widersprechen Sie der Fortsetzung innerhalb von zwei Wochen (§ 545 BGB).

Bewohner ohne Mietvertrag

Ex-Partner, Angehörige oder Fremde, die ohne Vertrag in Ihrer Wohnung leben, müssen auf Ihr Verlangen hin gehen (§ 985 BGB). Auch hier räumt der Gerichtsvollzieher nur mit einem Titel gegen genau diese Personen.

Tod des Mieters, Erben

Ziehen Angehörige in den Vertrag ein oder treten Erben ein (§§ 563, 564 BGB), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – aber nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis.

Weitere Fälle

  • Erwerb in der Zwangsversteigerung: Sonderkündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin (§ 57a ZVG)
  • Verwertungskündigung, wenn Sie das Grundstück sonst nicht angemessen nutzen können (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Werkdienstwohnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 576 BGB)

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Mein Mieter hat selbst gekündigt, zieht aber nicht aus. Was tun?

Widersprechen Sie schriftlich der Fortsetzung, sobald die Frist abgelaufen ist – innerhalb von zwei Wochen. Dann können wir sofort auf Räumung klagen. Für jeden Monat schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung.

In meiner Wohnung wohnt jemand ohne Mietvertrag. Brauche ich eine Räumungsklage?

Ja. Auch wer ohne Vertrag dort wohnt, darf nicht einfach vor die Tür gesetzt werden – das wäre verbotene Eigenmacht. Mit einer Herausgabeklage bekommen Sie einen Titel, mit dem der Gerichtsvollzieher räumt.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Kein Fall ist zu ungewöhnlich.

Schildern Sie uns die Lage – wir finden den Weg.

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