Räumungsklage bei Mietrückstand

Die Miete bleibt aus und der Mieter bleibt drin? Das lösen wir.

Mietrückstand ist der häufigste Grund für eine Räumungsklage – und der, den wir am besten kennen. Schon zwei offene Monatsmieten reichen meist für die fristlose Kündigung. Wir prüfen sie, sichern sie ab und klagen innerhalb von drei Werktagen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Kündigung prüfen oder rechtssicher neu aussprechen
  • Klage in 3 Werktagen bei Gericht
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jaysa beruhigt die besorgte Vermieterin vor einer Wohnung mit ungeöffneter Post

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So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

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Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
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Wir übernehmen
  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie bei Mietrückstand wissen sollten

01

Oft schneller als gedacht.

Wehrt sich der Mieter nicht, ist ein Urteil häufig schon nach 30 bis 50 Tagen möglich – ohne Verhandlung.

02

Zahlung rettet nicht immer.

Zahlt der Mieter nach, kann das die fristlose Kündigung beseitigen. Deshalb kündigen wir in der Regel zusätzlich ordentlich – die bleibt bestehen.

03

Erst die Wohnung, dann das Geld.

Wir klagen zuerst nur die Räumung ein. Das ist günstiger und schneller. Die offenen Mieten holen wir danach.

Jaysa zeigt der Vermieterin am Laptop, welche Mieten fehlen

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
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Rechtliches im Überblick

Kündigung wegen Mietrückstand: das Wichtigste

Zahlungsverzug ist der klarste Kündigungsgrund – trotzdem scheitern viele Kündigungen an Details. Darauf achten wir:

Rechtsgrundlage

Fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (bei Wohnraum mit § 569 Abs. 3 BGB), zusätzlich ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Voraussetzungen

  • an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand
  • oder über einen längeren Zeitraum mit zwei Monatsmieten
  • schriftlich, mit Angabe des Grundes (§§ 568, 569 Abs. 4 BGB)

Typische Fallstricke

  • Nebenkostennachzahlungen zählen nicht zum Rückstand – nur Miete und Vorauszahlungen
  • Zahlt der Mieter oder das Jobcenter innerhalb von zwei Monaten nach Klagezustellung alles nach, entfällt die fristlose Kündigung (Schonfrist)
  • Minderung als Gegenargument: wir prüfen, ob sie berechtigt ist
  • Zugang der Kündigung muss beweisbar sein

So gehen wir vor

Wir kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich – die ordentliche Kündigung übersteht auch eine Nachzahlung. Dann klagen wir auf Räumung, die offenen Mieten holen wir anschließend.

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Ab wann kann ich wegen Mietrückstand fristlos kündigen?

Wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist – oder über einen längeren Zeitraum mit insgesamt zwei Monatsmieten. Auch ständig unpünktliche Zahlung kann nach einer Abmahnung genügen. Wir prüfen das in der Ersteinschätzung.

Muss ich den Mieter vorher abmahnen?

Bei Zahlungsverzug in dieser Höhe nicht. Eine Mahnung schadet aber nicht – und bei unpünktlicher Zahlung ist eine Abmahnung Voraussetzung für die Kündigung.

Was passiert, wenn der Mieter alles nachzahlt?

Bei Wohnraum kann der Mieter die fristlose Kündigung durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage unwirksam machen. Die ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt – deshalb sprechen wir sie in der Regel zusätzlich aus.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Was ist mit meinen offenen Mieten?

Zuerst klagen wir nur die Räumung ein. Das macht die Klage günstiger und die Gerichte entscheiden schneller. Sobald Sie Ihr Objekt zurückhaben, besprechen wir Ihre Zahlungsansprüche – offene Mieten, Nutzungsentschädigung, Nebenkostennachzahlungen und Schadensersatz – und setzen sie auf Wunsch im Mietinkasso durch.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Warten Sie nicht länger.

Jeder Tag ohne Miete kostet Sie Geld.

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