Rechtsgrundlage
Fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (bei Wohnraum mit § 569 Abs. 3 BGB), zusätzlich ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Räumungsklage bei Mietrückstand
Mietrückstand ist der häufigste Grund für eine Räumungsklage – und der, den wir am besten kennen. Schon zwei offene Monatsmieten reichen meist für die fristlose Kündigung. Wir prüfen sie, sichern sie ab und klagen innerhalb von drei Werktagen.

Kostenlos. Unverbindlich.
So läuft es ab

Fünf Minuten
Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Drei Werktage bis zur Klage
Sie beauftragen mit wenigen Klicks. Wir prüfen die Kündigung, schreiben die Räumungsklage und reichen sie innerhalb von drei Werktagen bei Gericht ein.

Im Schnitt ein bis vier Monate
Wir vertreten Sie vor Gericht – schriftlich und in der Verhandlung. Wie lange es dauert, hängt vor allem vom Gericht und davon ab, ob sich der Mieter wehrt. Oft endet das Verfahren schon mit einem Versäumnisurteil oder Vergleich.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Im Schnitt ein bis zwei Monate
Zieht der Mieter trotz Urteil nicht aus, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher. Er setzt den Räumungstermin – an diesem Tag bekommen Sie Ihre Schlüssel zurück. Auf Wunsch als „Berliner Räumung“, die deutlich günstiger ist.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Wenn Sie möchten · optional
Nach der Räumung holen wir Ihr Geld: offene Mieten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Schäden – vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung, und mit Blick auf die kurze Verjährung.
Gut zu wissen
Wehrt sich der Mieter nicht, ist ein Urteil häufig schon nach 30 bis 50 Tagen möglich – ohne Verhandlung.
Zahlt der Mieter nach, kann das die fristlose Kündigung beseitigen. Deshalb kündigen wir in der Regel zusätzlich ordentlich – die bleibt bestehen.
Wir klagen zuerst nur die Räumung ein. Das ist günstiger und schneller. Die offenen Mieten holen wir danach.

Ersteinschätzung
In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.
Rechtliches im Überblick
Zahlungsverzug ist der klarste Kündigungsgrund – trotzdem scheitern viele Kündigungen an Details. Darauf achten wir:
Fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (bei Wohnraum mit § 569 Abs. 3 BGB), zusätzlich ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Wir kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich – die ordentliche Kündigung übersteht auch eine Nachzahlung. Dann klagen wir auf Räumung, die offenen Mieten holen wir anschließend.
Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Warum Vermieterhelden
Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.
Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.
Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.
Fragen
Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.
Wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist – oder über einen längeren Zeitraum mit insgesamt zwei Monatsmieten. Auch ständig unpünktliche Zahlung kann nach einer Abmahnung genügen. Wir prüfen das in der Ersteinschätzung.
Bei Zahlungsverzug in dieser Höhe nicht. Eine Mahnung schadet aber nicht – und bei unpünktlicher Zahlung ist eine Abmahnung Voraussetzung für die Kündigung.
Bei Wohnraum kann der Mieter die fristlose Kündigung durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage unwirksam machen. Die ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt – deshalb sprechen wir sie in der Regel zusätzlich aus.
Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.
Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Zuerst klagen wir nur die Räumung ein. Das macht die Klage günstiger und die Gerichte entscheiden schneller. Sobald Sie Ihr Objekt zurückhaben, besprechen wir Ihre Zahlungsansprüche – offene Mieten, Nutzungsentschädigung, Nebenkostennachzahlungen und Schadensersatz – und setzen sie auf Wunsch im Mietinkasso durch.
Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.
