Räumung bei Untermieter und Einliegerwohnung

Er wohnt mit Ihnen unter einem Dach – und soll ausziehen? Dafür gelten eigene Regeln. Wir kennen sie.

Einliegerwohnung im eigenen Haus, möbliertes Zimmer in Ihrer Wohnung, Untermieter Ihres Mieters: Wer so eng zusammenwohnt, kann oft leichter kündigen – aber nur, wenn man die Sonderregeln richtig anwendet. Wir sagen Ihnen, welche für Sie gilt, und setzen den Auszug durch.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Erleichterte Kündigung richtig nutzen
  • Untermieter gleich mit erfassen
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jaysa und die Vermieterin vor dem Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung

Kostenlos. Unverbindlich.

Fall prüfen lassen

Schritt 1 von 3
Worum geht es?
VerschlüsseltKostenlosUnverbindlichRückruf in 24 h

So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

Eine Vermieterin schildert ihren Fall entspannt am Smartphone

Fünf Minuten

Schritt 1 Fall schildern

Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
Formular ausfüllen, Rückruf annehmen.
Wir übernehmen
  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie bei Untermietern und Einliegern wissen sollten

01

Kündigen ohne Grund.

In Ihrem eigenen Zweifamilienhaus brauchen Sie keinen Kündigungsgrund – Sie müssen nur drei Monate länger warten.

02

Zimmer in Ihrer Wohnung: schnell.

Ein möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung können Sie zum Monatsende kündigen.

03

Alle Bewohner ins Urteil.

Nur wer im Urteil steht, muss beim Räumungstermin gehen. Wir sorgen dafür, dass niemand vergessen wird.

Jayson erklärt dem Vermieter am Grundriss, für welches Zimmer welche Regeln gelten

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
Ersteinschätzung anfordern

Rechtliches im Überblick

Unter einem Dach: drei Konstellationen, drei Regeln

Welche Regel gilt, hängt davon ab, wie Sie zusammenwohnen. Genau hier passieren die meisten Fehler:

Einliegerwohnung im eigenen Haus

Wohnen Sie selbst in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, können Sie ohne besonderen Grund kündigen (§ 573a BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dafür um drei Monate, und im Schreiben muss stehen, dass Sie sich auf diese Erleichterung stützen. Härtegründe kann der Mieter trotzdem einwenden.

Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung

Haben Sie ein Zimmer in Ihrer Wohnung möbliert vermietet – nicht an Familie –, gilt kein Kündigungsschutz (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Kündigen können Sie bis zum 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Unmöbliert gilt wieder § 573a BGB mit verlängerter Frist.

Untermieter Ihres Mieters

Endet Ihr Mietvertrag mit dem Hauptmieter, müssen auch seine Untermieter raus (§ 546 Abs. 2 BGB). Wichtig: Der Gerichtsvollzieher räumt nur gegen Personen, die im Urteil stehen. Wir verklagen deshalb alle, die in der Wohnung leben.

Typische Fallstricke

  • Sie müssen bei Zugang der Kündigung selbst im Haus wohnen
  • der Hinweis auf § 573a BGB fehlt – dann gilt die Kündigung nur als normale Kündigung mit Begründungspflicht
  • eine zusätzliche Gewerbeeinheit oder ein ausgebautes Dachgeschoss kann aus dem Zweifamilienhaus ein Dreifamilienhaus machen
  • unbekannte Mitbewohner – vor der Klage ermitteln, wer tatsächlich dort wohnt

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Was ist eine Einliegerwohnung im Sinne des Gesetzes?

Eine Wohnung in einem Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in dem Sie als Vermieter selbst wohnen. Für sie gilt die erleichterte Kündigung nach § 573a BGB: kein Kündigungsgrund nötig, dafür drei Monate längere Frist.

Mein Mieter hat untervermietet – muss ich den Untermieter extra kündigen?

Nein, mit dem Untermieter haben Sie keinen Vertrag. Endet Ihr Mietverhältnis mit dem Hauptmieter, können Sie die Räumung aber auch vom Untermieter verlangen. Er muss deshalb mitverklagt werden – sonst darf der Gerichtsvollzieher ihn nicht räumen.

Ich vermiete ein Zimmer in meiner Wohnung. Welche Frist gilt?

Ist das Zimmer möbliert und nicht an Familienangehörige vermietet, können Sie spätestens am 15. eines Monats zum Ende dieses Monats kündigen – ohne Grund und ohne Härte-Widerspruch. Ist es unmöbliert, gilt die erleichterte Kündigung mit verlängerter Frist.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Es ist Ihr Zuhause.

Sie bestimmen, wer bei Ihnen wohnt.

Kostenlos prüfen lassen