Einliegerwohnung im eigenen Haus
Wohnen Sie selbst in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen, können Sie ohne besonderen Grund kündigen (§ 573a BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dafür um drei Monate, und im Schreiben muss stehen, dass Sie sich auf diese Erleichterung stützen. Härtegründe kann der Mieter trotzdem einwenden.







