Räumungsklage bei Eigenbedarf

Sie brauchen Ihre Wohnung – der Mieter will nicht gehen? Wir sorgen dafür, dass Sie einziehen.

Eigenbedarfskündigungen sind nicht trivial: Ein Fehler am Anfang fällt oft erst nach Monaten auf – und dann beginnt die lange Kündigungsfrist von vorn. Kommen Sie deshalb am besten, bevor Sie kündigen. Wir schreiben die Kündigung, wehren Härtegründe ab und klagen, wenn nötig, schon vor Ablauf der Frist.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Eigenbedarfskündigung direkt von uns
  • Bereits gekündigt? Wir prüfen sofort
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jayson zeigt dem Vermieter mit dem Familienfoto den Weg zu seinem Haus

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Worum geht es?
VerschlüsseltKostenlosUnverbindlichRückruf in 24 h

Kommen Sie, bevor Sie kündigen – oder spätestens jetzt.

Viele kündigen selbst, warten neun oder zwölf Monate auf das Fristende – und erst wenn der Mieter nicht auszieht, zeigt sich ein Fehler im Kündigungsschreiben. Der lässt sich meist beheben, aber nur mit einer neuen Kündigung und einer neuen, langen Frist. Anders als beim Zahlungsverzug, wo man schnell nachkündigen kann, kostet das beim Eigenbedarf viele Monate. Beauftragen Sie uns deshalb gern schon mit der Kündigung. Haben Sie bereits gekündigt, lassen Sie sie so früh wie möglich prüfen.

So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

Eine Vermieterin schildert ihren Fall entspannt am Smartphone

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Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
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Wir übernehmen
  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie bei Eigenbedarf wissen sollten

01

Für Ihre Familie zulässig.

Eigenbedarf dürfen Sie für sich, Ihre Familienangehörigen und Angehörige Ihres Haushalts anmelden – mit nachvollziehbarem Grund.

02

Nicht bis zum letzten Tag warten.

Ist absehbar, dass der Mieter nicht auszieht, klagen wir schon vor Fristablauf. Das spart oft Monate.

03

Härtegründe sind kein Freifahrtschein.

Beruft sich der Mieter auf Alter, Krankheit oder fehlenden Ersatzwohnraum, wägt das Gericht ab. Mit guter Vorbereitung setzen Sie sich meistens durch.

Jayson plant mit dem Vermieter am Küchentisch die Fristen im Kalender

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
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Rechtliches im Überblick

Eigenbedarf: Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, Fallstricke

Gerichte prüfen Eigenbedarf genau. Mit diesen Punkten steht Ihre Kündigung auf festem Grund:

Rechtsgrundlage

§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB; Kündigungsfristen nach § 573c BGB (3, 6 oder 9 Monate). Nach Umwandlung in Wohnungseigentum gilt eine Sperrfrist von drei, in manchen Gebieten bis zehn Jahren (§ 577a BGB). Härte-Widerspruch des Mieters: §§ 574 ff. BGB.

Voraussetzungen

  • ernsthafter Wunsch, die Wohnung selbst zu nutzen oder Familienangehörigen bzw. Haushaltsangehörigen zu überlassen
  • vernünftige, nachvollziehbare Gründe
  • die Person und ihr Interesse konkret im Kündigungsschreiben
  • eine freie vergleichbare Wohnung im selben Haus müssen Sie dem Mieter anbieten

Typische Fallstricke

  • zu knappe Begründung – die Kündigung ist unwirksam, die Frist beginnt neu
  • Eigenbedarf war schon bei Vertragsschluss absehbar
  • Härtegründe wie Alter, Krankheit oder lange Verwurzelung – das Gericht wägt im Einzelfall ab, oft mit Gutachten
  • fällt der Bedarf vor Fristende weg, müssen Sie das dem Mieter mitteilen; vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig

So gehen wir vor

Wir schreiben die Kündigung so, dass sie vor Gericht trägt, sorgen für einen beweisbaren Zugang und weisen auf das Widerspruchsrecht hin. Zeichnet sich ab, dass der Mieter nicht auszieht, klagen wir schon vor Fristende auf künftige Räumung.

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Für wen kann ich Eigenbedarf anmelden?

Für sich selbst, für Familienangehörige wie Kinder, Eltern, Enkel und Geschwister und für Angehörige Ihres Haushalts. Der Grund muss vernünftig und nachvollziehbar sein – und im Kündigungsschreiben stehen.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Sie hängt von der Mietdauer ab: drei Monate, nach fünf Jahren sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate. In manchen Gebieten gelten nach einem Verkauf zusätzliche Sperrfristen – wir prüfen das.

Was ist, wenn der Mieter Härtegründe geltend macht?

Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn eine besondere Härte wäre. Das Gericht wägt dann Ihre Interessen gegen seine ab. Wir bereiten die Abwägung vor und zeigen, warum Ihr Bedarf überwiegt.

Kann ich klagen, bevor die Räumungsfrist abgelaufen ist?

Häufig ja. Gerade bei langen Fristen, etwa nach einer Eigenbedarfskündigung, verkürzt eine Klage auf zukünftige Räumung die Zeit bis zur Rückgabe erheblich. Bei Wohnraum geht das vor allem, wenn der Mieter erkennen lässt, dass er nicht ausziehen wird – zum Beispiel durch einen Härtefallwiderspruch oder die Mitteilung, keine Wohnung zu finden.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Bevor die Frist läuft.

Jeder Fehler beim Eigenbedarf kostet Sie Monate.

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