Rechtsgrundlage
Ordentliche Kündigung nach § 580a Abs. 2 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals. Fristlos nach § 543 BGB. Langfristige Verträge brauchen die Schriftform (§ 550 BGB).
Räumungsklage Gewerbe
Laden, Büro, Praxis oder Lager: Bei Gewerbemiete zählt jeder Monat Leerstand doppelt. Wir klagen schnell und – wenn ein Nachmieter wartet – schon vor Ablauf der Frist auf zukünftige Räumung.

Kostenlos. Unverbindlich.
So läuft es ab

Fünf Minuten
Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Drei Werktage bis zur Klage
Sie beauftragen mit wenigen Klicks. Wir prüfen die Kündigung, schreiben die Räumungsklage und reichen sie innerhalb von drei Werktagen bei Gericht ein.

Im Schnitt ein bis vier Monate
Wir vertreten Sie vor Gericht – schriftlich und in der Verhandlung. Wie lange es dauert, hängt vor allem vom Gericht und davon ab, ob sich der Mieter wehrt. Oft endet das Verfahren schon mit einem Versäumnisurteil oder Vergleich.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Im Schnitt ein bis zwei Monate
Zieht der Mieter trotz Urteil nicht aus, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher. Er setzt den Räumungstermin – an diesem Tag bekommen Sie Ihre Schlüssel zurück. Auf Wunsch als „Berliner Räumung“, die deutlich günstiger ist.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Wenn Sie möchten · optional
Nach der Räumung holen wir Ihr Geld: offene Mieten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Schäden – vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung, und mit Blick auf die kurze Verjährung.
Gut zu wissen
Bei Gewerberäumen gibt es keine Härtegründe und keine Schonfrist. Das macht Verfahren oft schneller.
Wartet ein Nachmieter, klagen wir schon vor Ende der Frist auf zukünftige Räumung – damit Sie pünktlich übergeben können.
Nachträge ohne Schriftform können eine feste Laufzeit kippen. Wir prüfen, ob Sie ordentlich kündigen können.

Ersteinschätzung
In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.
Rechtliches im Überblick
Bei Geschäftsräumen ist der Mieterschutz deutlich geringer – dafür sind Verträge und Fristen oft komplizierter:
Ordentliche Kündigung nach § 580a Abs. 2 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals. Fristlos nach § 543 BGB. Langfristige Verträge brauchen die Schriftform (§ 550 BGB).
Wir prüfen Vertrag und Nachträge, kündigen zum frühestmöglichen Termin und klagen bei absehbarer Weigerung schon vor Fristende auf künftige Räumung. Keine Schonfrist, keine Härtegründe – das Verfahren ist meist schneller als bei Wohnraum.
Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Warum Vermieterhelden
Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.
Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.
Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.
Fragen
Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.
Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur, wenn Ihre Vermietung mitversichert ist – das ist meist ein eigener Baustein (Vermieter-Rechtsschutz) und in der privaten Rechtsschutzversicherung oft nicht enthalten. Schicken Sie uns Ihre Police, wir klären die Deckung für Sie.
Unabhängig davon gilt: Gewinnen Sie, muss Ihr ehemaliger Mieter die Kosten erstatten. Zahlt er nicht freiwillig, können wir den Anspruch 30 Jahre lang vollstrecken, etwa durch Konto- oder Lohnpfändung.
Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Bei Gewerbemietobjekten ist die Klage auf zukünftige Räumung grundsätzlich unproblematisch möglich. Das lohnt sich besonders, wenn bereits ein Anschlussmieter wartet – denn wer die Fläche nicht pünktlich übergeben kann, riskiert selbst Schadensersatz.
Oft lohnt ein kritischer Blick auf die Schriftform. Werden Nachträge „nebenbei“ ohne Einhaltung der Schriftform vereinbart, kann die feste Laufzeit unwirksam werden – das Mietverhältnis ist dann ordentlich kündbar. Wir prüfen das für Sie.
Sobald ein vollstreckbares Urteil vorliegt, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und beauftragen den Gerichtsvollzieher. Er öffnet die Wohnung – notfalls mit Polizei und Schlüsseldienst – und setzt den Mieter heraus. Viele Vermieter wählen die günstigere Berliner Räumung: Das Schloss wird getauscht, die Sachen des Mieters bleiben zunächst in der Wohnung.
Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.
Zuerst klagen wir nur die Räumung ein. Das macht die Klage günstiger und die Gerichte entscheiden schneller. Sobald Sie Ihr Objekt zurückhaben, besprechen wir Ihre Zahlungsansprüche – offene Mieten, Nutzungsentschädigung, Nebenkostennachzahlungen und Schadensersatz – und setzen sie auf Wunsch im Mietinkasso durch.
Für die Zeit zwischen dem Ende des Mietverhältnisses und der tatsächlichen Rückgabe schuldet Ihnen der Mieter eine Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Sie richtet sich nach der ortsüblichen Miete und ist daher oft höher als die bisherige Miete.
