Räumungsklage Gewerbe

Ihr Gewerbemieter bleibt in Ihren Räumen? Wir holen sie Ihnen zurück.

Laden, Büro, Praxis oder Lager: Bei Gewerbemiete zählt jeder Monat Leerstand doppelt. Wir klagen schnell und – wenn ein Nachmieter wartet – schon vor Ablauf der Frist auf zukünftige Räumung.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Prüfung von Schriftform und Festlaufzeit
  • Klage auf zukünftige Räumung möglich
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jaysa hält den Ladenschlüssel hoch, die Vermieterin öffnet erleichtert die Tür

Kostenlos. Unverbindlich.

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So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

Eine Vermieterin schildert ihren Fall entspannt am Smartphone

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Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
Formular ausfüllen, Rückruf annehmen.
Wir übernehmen
  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie bei Gewerbemiete wissen sollten

01

Weniger Mieterschutz.

Bei Gewerberäumen gibt es keine Härtegründe und keine Schonfrist. Das macht Verfahren oft schneller.

02

Klage vor Fristablauf.

Wartet ein Nachmieter, klagen wir schon vor Ende der Frist auf zukünftige Räumung – damit Sie pünktlich übergeben können.

03

Feste Laufzeit prüfen.

Nachträge ohne Schriftform können eine feste Laufzeit kippen. Wir prüfen, ob Sie ordentlich kündigen können.

Jayson und die Vermieterin vor dem geräumten Ladenlokal

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
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Rechtliches im Überblick

Gewerbemiete: andere Regeln als bei Wohnraum

Bei Geschäftsräumen ist der Mieterschutz deutlich geringer – dafür sind Verträge und Fristen oft komplizierter:

Rechtsgrundlage

Ordentliche Kündigung nach § 580a Abs. 2 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals. Fristlos nach § 543 BGB. Langfristige Verträge brauchen die Schriftform (§ 550 BGB).

Voraussetzungen

  • bei unbefristeten Verträgen kein Kündigungsgrund nötig
  • bei befristeten Verträgen nur fristlos – oder ordentlich, wenn die Schriftform verletzt ist
  • Zahlungsverzug: zwei Termine mit mehr als einer Monatsmiete oder zwei Monatsmieten insgesamt

Typische Fallstricke

  • Nachträge und Anlagen ohne Schriftform können eine feste Laufzeit kippen – oder retten
  • Untermieter und Betreiber-Gesellschaften müssen mitverklagt werden
  • Inventar und Einbauten des Mieters bei der Räumung

So gehen wir vor

Wir prüfen Vertrag und Nachträge, kündigen zum frühestmöglichen Termin und klagen bei absehbarer Weigerung schon vor Fristende auf künftige Räumung. Keine Schonfrist, keine Härtegründe – das Verfahren ist meist schneller als bei Wohnraum.

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Bekomme ich meine Kosten zurück?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur, wenn Ihre Vermietung mitversichert ist – das ist meist ein eigener Baustein (Vermieter-Rechtsschutz) und in der privaten Rechtsschutzversicherung oft nicht enthalten. Schicken Sie uns Ihre Police, wir klären die Deckung für Sie.

Unabhängig davon gilt: Gewinnen Sie, muss Ihr ehemaliger Mieter die Kosten erstatten. Zahlt er nicht freiwillig, können wir den Anspruch 30 Jahre lang vollstrecken, etwa durch Konto- oder Lohnpfändung.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Kann ich vor Ablauf der Frist auf Räumung klagen?

Bei Gewerbemietobjekten ist die Klage auf zukünftige Räumung grundsätzlich unproblematisch möglich. Das lohnt sich besonders, wenn bereits ein Anschlussmieter wartet – denn wer die Fläche nicht pünktlich übergeben kann, riskiert selbst Schadensersatz.

Kann ich einen Mietvertrag mit fester Laufzeit vorzeitig beenden?

Oft lohnt ein kritischer Blick auf die Schriftform. Werden Nachträge „nebenbei“ ohne Einhaltung der Schriftform vereinbart, kann die feste Laufzeit unwirksam werden – das Mietverhältnis ist dann ordentlich kündbar. Wir prüfen das für Sie.

Wie funktioniert die Zwangsräumung?

Sobald ein vollstreckbares Urteil vorliegt, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten und beauftragen den Gerichtsvollzieher. Er öffnet die Wohnung – notfalls mit Polizei und Schlüsseldienst – und setzt den Mieter heraus. Viele Vermieter wählen die günstigere Berliner Räumung: Das Schloss wird getauscht, die Sachen des Mieters bleiben zunächst in der Wohnung.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Was ist mit meinen offenen Mieten?

Zuerst klagen wir nur die Räumung ein. Das macht die Klage günstiger und die Gerichte entscheiden schneller. Sobald Sie Ihr Objekt zurückhaben, besprechen wir Ihre Zahlungsansprüche – offene Mieten, Nutzungsentschädigung, Nebenkostennachzahlungen und Schadensersatz – und setzen sie auf Wunsch im Mietinkasso durch.

Was ist die Nutzungsentschädigung?

Für die Zeit zwischen dem Ende des Mietverhältnisses und der tatsächlichen Rückgabe schuldet Ihnen der Mieter eine Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB. Sie richtet sich nach der ortsüblichen Miete und ist daher oft höher als die bisherige Miete.

Ihr Nachmieter wartet.

Jeder Monat Besetzung kostet Sie Miete.

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