Räumungsklage bei Pflichtverletzung

Ihr Mieter hält sich an keine Regel? Wir sorgen wieder für Ordnung.

Lärm, Drohungen, Schäden, unerlaubte Untervermietung: Wer seine Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt, riskiert die Kündigung. Wir sagen Ihnen, was Sie dokumentieren müssen, sprechen Abmahnung und Kündigung aus und klagen auf Räumung.

  • Kostenlose Ersteinschätzung – wir rufen Sie an
  • Abmahnung und Kündigung aus einer Hand
  • Beweise richtig sichern
  • Kostentransparent, bevor Sie beauftragen
Jayson notiert ruhig die Ruhestörung, während die Mieterin in der Tür steht

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So läuft es ab

Vom ersten Satz bis zum Schlüssel. Wir kümmern uns um alles.

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Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Ihr Aufwand
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  • Erfolgsaussichten prüfen
  • Kosten vorab berechnen
  • Alles per E-Mail zusammenfassen

Gut zu wissen

Was Sie bei Pflichtverletzungen wissen sollten

01

Beweise sind alles.

Ein Lärmprotokoll, Fotos und Zeugen aus dem Haus entscheiden den Prozess. Wir sagen Ihnen, was Sie sammeln sollten.

02

Meist erst abmahnen.

In der Regel braucht es vorher eine Abmahnung. Bei schweren Verstößen wie Bedrohung oder Gewalt geht es auch sofort.

03

Sie müssen das nicht aushalten.

Der Hausfrieden schützt Sie und Ihre übrigen Mieter. Wer ihn nachhaltig stört, muss gehen.

Nachbarn berichten im Treppenhaus, Jayson schreibt mit

Ersteinschätzung

Vermieterhilfe vom Räumungsprofi.

In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.

  • Prüfung der ErfolgsaussichtenHat der Mieter Recht oder Sie? Besteht ein Kündigungsgrund, ist die Kündigung wirksam, wie ist die Beweislage?
  • Strategische OptimierungMit kleinen Kniffen lassen sich Erfolgschancen erhöhen und das Verfahren verkürzen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch tun können.
  • KostenberechnungWir berechnen die gesetzlichen Gebühren – Sie kennen Ihre Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
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Rechtliches im Überblick

Kündigung wegen Pflichtverletzung: worauf es ankommt

Hier entscheidet die Beweislage. Wer früh richtig dokumentiert, gewinnt:

Rechtsgrundlage

Fristlos aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB, bei Störung des Hausfriedens mit § 569 Abs. 2 BGB; unerlaubte Untervermietung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB; ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Voraussetzungen

  • eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus dem Mietvertrag
  • in der Regel eine vorherige Abmahnung mit konkret benannten Vorfällen (§ 543 Abs. 3 BGB)
  • ein erneuter Verstoß nach der Abmahnung
  • Kündigung zeitnah nach dem letzten Vorfall

Typische Fallstricke

  • Beweislast liegt beim Vermieter – Zeugen springen ab, Protokolle sind zu ungenau
  • pauschale Abmahnung ohne Datum und Vorfall
  • zu langes Warten nach dem Vorfall schwächt die fristlose Kündigung
  • psychische Erkrankung des Mieters kann das Verschulden in Frage stellen

So gehen wir vor

Wir geben Ihnen eine Vorlage für das Störungsprotokoll, formulieren die Abmahnung so, dass sie eine spätere Kündigung trägt, und kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich.

Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Warum Vermieterhelden

Wir sind die Anwälte der Vermieter.

01

Spezialisiert.

Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.

02

Schnell.

Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.

03

Transparent.

Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.

Fragen

Fragen zur Räumungsklage. Kurz beantwortet.

Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.

Welche Pflichtverletzungen rechtfertigen eine Kündigung?

Zum Beispiel nachhaltige Störung des Hausfriedens (Lärm, Streit, Verschmutzung), Beleidigung oder Bedrohung, unerlaubte Untervermietung, erhebliche Beschädigung der Wohnung oder vertragswidrige Nutzung. Entscheidend ist, wie schwer und wie dauerhaft der Verstoß ist.

Muss ich vorher abmahnen?

In den meisten Fällen ja – der Mieter soll die Chance bekommen, sein Verhalten zu ändern. Bei besonders schweren Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Wir formulieren die Abmahnung so, dass sie eine spätere Kündigung trägt.

Wie beweise ich Lärm und Störungen?

Mit einem Protokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung), Zeugen aus dem Haus und – wo zulässig – Fotos. Je genauer, desto besser. Wir geben Ihnen eine Vorlage.

Was kostet eine Räumungsklage?

Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.

Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

Was kostet der Gerichtsvollzieher?

Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.

Sie müssen das nicht aushalten.

Ruhe im Haus ist Ihr gutes Recht.

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