Rechtsgrundlage
Fristlos aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB, bei Störung des Hausfriedens mit § 569 Abs. 2 BGB; unerlaubte Untervermietung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB; ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Räumungsklage bei Pflichtverletzung
Lärm, Drohungen, Schäden, unerlaubte Untervermietung: Wer seine Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt, riskiert die Kündigung. Wir sagen Ihnen, was Sie dokumentieren müssen, sprechen Abmahnung und Kündigung aus und klagen auf Räumung.

Kostenlos. Unverbindlich.
So läuft es ab

Fünf Minuten
Ein paar Fragen zu Mieter, Miete und Kündigung – am Rechner oder vom Handy. Innerhalb von 24 Stunden ruft Ihr Anwalt an: kostenlose Ersteinschätzung mit Erfolgsaussichten und den gesetzlichen Kosten.

Drei Werktage bis zur Klage
Sie beauftragen mit wenigen Klicks. Wir prüfen die Kündigung, schreiben die Räumungsklage und reichen sie innerhalb von drei Werktagen bei Gericht ein.

Im Schnitt ein bis vier Monate
Wir vertreten Sie vor Gericht – schriftlich und in der Verhandlung. Wie lange es dauert, hängt vor allem vom Gericht und davon ab, ob sich der Mieter wehrt. Oft endet das Verfahren schon mit einem Versäumnisurteil oder Vergleich.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Im Schnitt ein bis zwei Monate
Zieht der Mieter trotz Urteil nicht aus, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher. Er setzt den Räumungstermin – an diesem Tag bekommen Sie Ihre Schlüssel zurück. Auf Wunsch als „Berliner Räumung“, die deutlich günstiger ist.
Schritt 3 und 4 zusammen dauern meist drei bis sechs Monate – je nach Gericht, Verhalten des Mieters und Auslastung des Gerichtsvollziehers.

Wenn Sie möchten · optional
Nach der Räumung holen wir Ihr Geld: offene Mieten, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Schäden – vom Mahnbescheid bis zur Vollstreckung, und mit Blick auf die kurze Verjährung.
Gut zu wissen
Ein Lärmprotokoll, Fotos und Zeugen aus dem Haus entscheiden den Prozess. Wir sagen Ihnen, was Sie sammeln sollten.
In der Regel braucht es vorher eine Abmahnung. Bei schweren Verstößen wie Bedrohung oder Gewalt geht es auch sofort.
Der Hausfrieden schützt Sie und Ihre übrigen Mieter. Wer ihn nachhaltig stört, muss gehen.

Ersteinschätzung
In der kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Ihr Anwalt mit Ihnen Erfolgschancen und Risiken. Danach erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit allen Punkten und den Kosten – und entscheiden in Ruhe.
Rechtliches im Überblick
Hier entscheidet die Beweislage. Wer früh richtig dokumentiert, gewinnt:
Fristlos aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB, bei Störung des Hausfriedens mit § 569 Abs. 2 BGB; unerlaubte Untervermietung nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB; ordentlich nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Wir geben Ihnen eine Vorlage für das Störungsprotokoll, formulieren die Abmahnung so, dass sie eine spätere Kündigung trägt, und kündigen fristlos und hilfsweise ordentlich.
Das ist ein Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie es in Ihrem Fall gilt, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Warum Vermieterhelden
Seit über zehn Jahren vertreten wir Vermieter. Mehrere Anwältinnen und Anwälte arbeiten in Vollzeit ausschließlich an Räumungsverfahren – wir wissen, wie Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten und was Ihr Verfahren schnell macht.
Jeder weitere Tag bedeutet Mietausfall. Deshalb ist Ihre Klage innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Auftrag bei Gericht.
Vor dem Auftrag kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Kosten – danach jeden Schritt Ihres Verfahrens in Ihrer digitalen Akte. Ihr persönlicher Anwalt begleitet Sie bis zum Schluss.
Fragen
Noch etwas offen? Fragen Sie an – wir rufen Sie an.
Zum Beispiel nachhaltige Störung des Hausfriedens (Lärm, Streit, Verschmutzung), Beleidigung oder Bedrohung, unerlaubte Untervermietung, erhebliche Beschädigung der Wohnung oder vertragswidrige Nutzung. Entscheidend ist, wie schwer und wie dauerhaft der Verstoß ist.
In den meisten Fällen ja – der Mieter soll die Chance bekommen, sein Verhalten zu ändern. Bei besonders schweren Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Wir formulieren die Abmahnung so, dass sie eine spätere Kündigung trägt.
Mit einem Protokoll (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Störung), Zeugen aus dem Haus und – wo zulässig – Fotos. Je genauer, desto besser. Wir geben Ihnen eine Vorlage.
Sie schießen Gerichtskosten für das Gericht und Anwaltsgebühren für Ihren Anwalt vor. Beide sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Höhe der Miete (bei einer Nebenkostenpauschale zählt sie mit). Was Sie in Ihrem Fall vorschießen müssen, berechnen wir in der kostenlosen Ersteinschätzung – bevor Sie sich entscheiden. Sie wissen also vorher genau, was auf Sie zukommt.
Das hängt vom Kündigungsgrund, der Beweislage, dem Verhalten des Mieters und dem Gericht ab. Bei Zahlungsverzug ist im besten Fall ein Urteil nach 30 bis 50 Tagen möglich. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme, dauert es im Schnitt 3 bis 6 Monate. Schnell eingezahlter Vorschuss und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Die Berliner Räumung kostet in der Regel 500 € bis 800 €. Auch diese Kosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Zahl der Mieter und Vermieter. Wir besprechen sie mit Ihnen vorher und nennen Ihnen auf Wunsch den Betrag. Bei der „großen Räumung“ räumt ein Umzugsunternehmen das Objekt vollständig – je nach Größe und Inhalt etwa 900 € bis 2.000 € pro Zimmer.
